Die Nachbarrechtsgesetze helfen beim Streit mit dem Nachbarn

Vorschriften über das Nachbarrecht existieren zunächst allgemeingültig in den §§ 903 ff. und in § 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hieraus hat ein Nachbar etwa einen Unterlassungsanspruch gegen Geräusche, Gerüche, Dämpfe usw., die vom Nachbargrundstück ausgehen und zu wesentlichen Beeinträchtigungen führen (§§ 1004 I in Verbindung mit 906 I BGB).

Nachbarrecht und BGB

BGB Paragraph 1004

Es finden sich jedoch nicht ausschließlich im BGB Regelungen zum Nachbarrecht. Da die Gesetzgebungskompetenz grundsätzlich bei den Bundesländern liegt (Art. 70 I GG), verfügen die Länder über eigene Gesetze zu spezifischen Themen, die der Bund noch nicht selber geregelt hat. So besitzen die meisten Länder auch ein eigenes Nachbarrechtsgesetz oder auch Nachbarschaftsgesetz genannt. Hierin haben diese spezifische Normen zum Nachbarrecht geschaffen, die das BGB ergänzen. Zwar sind zivilrechtliche Angelegenheiten – wie das Nachbarrecht – im Wege der konkurrierenden Gesetzgebung eigentlich Sache des Bundes, wenn dieser die Gesetzgebungszuständigkeit an sich zieht.

Durch § 124 EGBGB wird jedoch klar, dass die Regelungen des Bundes zum Nachbarrecht, die wie bereits erwähnt im BGB gefunden werden können, nicht abschließend sind. Dies bedeutet also, dass das Nachbarrechtsgesetz der einzelnen Länder seine Gültigkeit neben dem BGB NICHT verliert. Letzteres Gesetz gilt jedoch grundsätzlich für jedermann unabhängig vom Bundesland. Dahingegen können Sie sich auf ein Nachbarrechtsgesetz nur in dem jeweiligen Land berufen, in dem es Gültigkeit besitzt.

Die Nachbarrechtsgesetze regeln das Nachbarrecht spezieller

GrenzabstandIm Nachbarrechtsgesetz der einzelnen Bundesländer werden Regelungen zu Problembereichen getroffen, die besonders häufig nachbarschaftliche Verhältnisse beeinflussen. Hier geht es vornehmlich darum, in welchem Umfang Grenzen zum Nachbargrundstück eingehalten werden müssen, beispielsweise wenn Sie eine Grenzwand ziehen oder Bäume und Sträucher pflanzen. Das Eigentum des anderen soll nicht beeinträchtigt werden. Dies ergibt sich schon aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 I GG.

Obwohl die Gesetze zum Nachbarrecht der einzelnen Länder große Parallelen aufweisen, sollten Sie doch stets die aktuellste Ausgabe des Gesetzestextes, der in Ihrem Bundesland gilt, verwenden. Nur so können Sie sich auch vor Gericht gegen eventuelle Beeinträchtigungen Ihres Eigentums durch Nachbarn wehren, indem Sie die richtige Norm aus dem richtigen Nachbarrechtsgesetz zitieren.

Im einzelnen klärt das Nachbarrecht im Nachbarrechtsgesetz der Länder zahlreiche Einzelfragen. So beginnt das Nachbarrechtsgesetz von Nordrhein-Westfalen beispielsweise damit, zu bestimmen, dass Außenwände von Gebäuden einen Mindestabstand von zwei Metern aufweisen müssen (§ 1 I NachbG NRW). Für diese und andere Regelungen im jeweiligen Nachbarrechtsgesetz sind aber auch immer die Ausnahmeregeln zu beachten. In Nordrhein-Westfalen gilt dieser Mindestabstand zum Beispiel nicht, wenn etwa Garagen oder überdachte Stellplätze, die gemäß § 6 Abs. 11 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen zulässig sind, an die Außenwand angebaut werden (§ 2b NachbG NRW). Da ein Nachbarstreit häufig mit solchen Ausnahmevorschriften steht und fällt, sollten Sie das aktuelle Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes genau studieren. Dies empfiehlt sich auch, da einige Begriffe im Nachbarrecht ähnlich klingen, jedoch unterschiedliche Dinge meinen. Das Nachbarrecht unterscheidet beispielsweise zwischen einer Nachbarwand und einer Grenzwand. So ist die Nachbarwand eine auf der Grenze zweier Grundstücke errichtete Wand (siehe etwa § 1 I Hessisches Nachbarrechtsgesetz), wohingegen eine Grenzwand an der Grenze zweier Grundstücke, jedoch noch auf der Seite des Erbauers, hochgezogen wird (siehe etwa § 16 I Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz). Ob Sie nun eine Nachbar- oder eine Grenzwand erbauen dürfen, hängt von unterschiedlichen Bedingungen ab. Für diese Unterscheidung ist es also sehr wichtig, das aktuelle Nachbarrecht zu kennen.

Grenzabstände – die Eiche wächst – das Nachbargrundstück liegt im Schatten

Die Einhaltung der Grenzabstände kann außerdem wichtig werden, wenn bestimmte Bäume, Sträucher oder Rebstöcke gepflanzt werden. Das Nachbarrecht der Länder enthält auch zu diesem – zunächst banal erscheinenden Thema – ausführliche Regelungen. Denn schnell ärgert sich der Nachbar über eine Rotbuche, die zu nah an seinem Grundstück wächst und ihm die Sonne nimmt. Aus diesem Grund bestimmt beispielsweise § 41 I Nr. 1 des NachbG NRW (Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen), dass Bäume wie etwa die Rotbuche, Roßkastanie oder Eiche mindestens im Abstand von vier Metern zum Nachbargrundstück gepflanzt werden müssen.

Zaun und Zaunhöhe geregelt im Nachbarrechtsgesetz

Ortsübliche Einfriedung ?Daneben beinhalten die Gesetze zum Nachbarrecht der Bundesländer auch Vorschriften zur Einfriedung (siehe etwa §§ 22 ff. Nachbarschaftsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt). Dies bedeutet, dass ein Grundstück grundsätzlich abgegrenzt sein muss beispielsweise durch einen Zaun oder eine Hecke. In vielen Fällen besteht sogar eine Einfriedungspflicht, wenn der Nachbar dies verlangt (siehe etwa § § 14 I Hessisches Nachbarrechtsgesetz oder § 43 I Saarländisches Nachbarrechtsgesetz).

Stets das aktuelle Nachbarrechtsgesetz zur Hand – So lassen sich Streitigkeiten mit Nachbarn vermeiden

Um einem Nachbarstreit vorzubeugen, empfiehlt es sich, vor der Errichtung einer Grenzwand oder vor anderweitigen Unternehmungen, die das nachbarschaftliche Verhältnis betreffen könnten, einen Blick in das Nachbarrechtsgesetz zu werfen. Aktuelle Gesetzestexte finden Sie auf unserer Seite. Wir bieten Ihnen daneben das Nachbarrechtsgesetz der einzelnen Bundesländer als Download an. So sind Sie auch bei etwaigen Gesetzesänderungen immer schnell und unkompliziert auf dem neusten Stand.